Das geltende Tierschutzgesetz fordert von allen Personen, die Tiere halten oder betreuen,
den Nachweis entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten. Wer gewerbsmäßig Tiere züchtet oder hält,
bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Wer diese beantragt, muss Nachweise über die
Sachkunde beifügen. Darüber hinaus sind Sachkundenachweise für das gewerbliche Schlachten und
Transportieren von Nutztieren zu erbringen. Das
Hofgut Neumühle bietet die nachfolgenden
Sachkundenachweise an:
Sachkundenachweis Schlachten
Gesetzliche Grundlage für das gewerbliche Schlachten von Nutztieren ist die Ausstellung
eines Sachkundenachweises durch die zuständige Veterinärbehörde (Tierschutzschlachtverordnung vom 3. März 1997).
Hierfür ist der Nachweis entsprechender Kenntnisse und Fähigkeiten bezogen auf die Tierart sowie Betäubungs-
und Tötungsverfahren erforderlich. Mit der erfolgreichen Teilnahme an einem zweitägigen Lehrgang am
Hofgut Neumühle, der eine theoretische und praktische Prüfung beinhaltet,
kann dieser Nachweis erbracht werden.
Am ersten Lehrgangstag werden die fachlichen Grundlagen vermittelt und die Schlachtung eines Schafes
demonstriert. Am zweiten Tag erfolgt zunächst die theoretische Prüfung für die Tierarten Rind, Schwein,
Schaf und Ziege - auf Wunsch auch für Pferd und Geflügel. Wer den theoretischen Teil besteht und am ersten
Lehrgangstag teilgenommen hat, wird zur praktischen Prüfung zugelassen, die am
Hofgut Neumühle
nur für Schaf und Ziege angeboten wird.
Termine: Sachkundenachweis Schlachten
Befähigungsnachweis Tiertransport (bisher Sachkundenachweis Tiertransport)
Aufgrund der neuen Rechtslage durch die EU-Verordnung Nr.1/2005, die am 5. Januar 2007 in Kraft getreten ist, gibt es
auch inhaltliche Änderungen im bisherigen Sachkundenachweis Tiertransport. Unter anderem müssen gewerbliche Transporteure,
die Tiere über mehr als 65 km transportieren möchten, ab dem 5. Januar 2008 über einen Befähigungsnachweis verfügen.
Das
Hofgut Neumühle bietet einen viertägigen Lehrgang gemäß Artikel 17 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 mit theoretischer
und praktischer Prüfung für Fahrer und Betreuer für die Tierarten Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen und
Hausschweine an.
Da durch die neue Rechtslage auch vermehrt gewerbliche Pferdehalter betroffen sind, diesen Befähigungsnachweis zu erwerben,
bietet das
Hofgut Neumühle einen gesonderten Lehrgangstag ausschließlich für Pferdehalter an.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, ist bei allen Lehrgängen die Lehrgangsteilnahme verpflichtend. Mit der bestandenen
Prüfung kann der Antrag auf die Erteilung eines Befähigungsnachweises bei der zuständigen Veterinärbehörde gestellt werden.
Termine: Sachkundenachweis Tiertransport
Sachkundenachweis Fernapplikationswaffen, Büchsenschuss & Patronenmunition
Gemeinsam mit dem Verband der landwirtschaftlichen Wildtierhalter wird jährlich im Oktober ein zweiteiliger
Lehrgang über drei Tage zum Erwerb der Sachkunde für das Narkotisieren von Damwild mittels Betäubungsgewehr
und das ordnungsgemäße Töten (Schlachten) von Damwild im Gehege mittels Büchsenschuss angeboten.
Inhalte sind Fragen des Veterinärrechts, des Waffenrechts und der Waffentechnik sowie die Anforderungen
der Unfallverhütung. In praktischen Übungen wird der Umgang mit den Waffen und der Munition (Spritzen
und Patronen) vermittelt.
Bei erfolgreicher Teilnahme an der theoretischen und praktischen Prüfung kann mit dem von der Prüfungskommission
ausgestellten Sachkundenachweis bei der zuständigen Behörde eine Waffenbesitzkarte beantragt werden. Die
Anmeldung erfolgt beim Verband der landwirtschaftlichen Wildtierhalter.
Der Verband der Wildtierhalter: www.damwildfarming.de
Sachkundenachweis zum Halten von Damwild in landwirtschaft-
lichen Gehegen
Nach geltendem Tierschutzrecht ist die Fach- und Sachkunde des Gehegebetreibers Voraussetzung
für die landwirtschaftliche Gehegehaltung von Wild. Der Vermittlung und dem Nachweis grundlegender
Kenntnisse dient der Sachkundenachweis zum Halten von Damwild, den das
Hofgut Neumühle
gemeinsam mit dem Landesverband landwirtschaftlicher Wildhalter DAMWILD farming mitte-west e.V. anbietet.
An drei zeitlich versetzten Tagen werden die Grundlagen der tiergerechten Haltung, Gesundheit, Fütterung,
Betriebswirtschaft und des Grünlandmanagement vermittelt. Eine Sachkunde-Urkunde erhält der Teilnehmer nach
dem erfolgreichen Bestehen aller drei Lehrgangsteile, wobei die Teilnahme am Lehrgang Voraussetzung für die
Zulassung zu den Prüfungen ist. Die Lehrgangsteilnahme ist jedoch auch für Personen möglich, die keine
Prüfung ablegen möchten.
Termine: Sachkundenachweis zum Halten von Damwild in landwirtschaftlichen Gehegen
Sachkundenachweis Pferdehaltung
Durchführung und Inhalte eines Sachkundenachweis Pferdehaltung sind derzeit noch nicht gesetzlich geregelt.
Verlangt wird ganz allgemein der Nachweis der Sachkunde.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat jedoch in ihrer Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) die
Inhalte und Prüfungsmodalitäten für einen solchen Sachkundenachweis festgelegt und vergibt ein offizielles
Zertifikat bei einer erfolgreichen Teilnahme. Gemeinsam mit dem Pferdesportverband Rheinland-Pfalz bietet
das
Hofgut Neumühle diesen Lehrgang an zwei kurz aufeinander folgenden Wochenenden
an.
Termine: Sachkundenachweis Pferdehaltung
weitere: Pferdesportverband LVRP
Sachkundenachweis Schafhaltung
Die Durchführung und Inhalte eines Sachkundenachweise Schafhaltung sind derzeit noch nicht gesetzlich geregelt.
Verlangt wird ganz allgemein der Nachweis der Sachkunde.
Gemeinsam mit dem Landesverband der Schafhalter Rheinland-Pfalz hat das
Hofgut Neumühle
einen dreitägigen Lehrgang entwickelt, in dem die Grundlagen der tiergerechten Haltung, Gesundheit, Fütterung,
Zucht und Aufzucht von Schafen vermittelt werden. Wer an der Abschlussprüfung teilnehmen will, muss den kompletten
Lehrgang besucht haben. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat. Die Lehrgangsteilnahme ist
jedoch auch für Personen möglich, die keine Prüfung ablegen möchten.
Termine: Sachkundenachweis Schafhaltung
weitere: Landwirtschaftskammer RLP