Informationen zu Sachkundenachweisen

Das geltende Tierschutzgesetz fordert von allen Personen, die Tiere halten oder betreuen, den Nachweis entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten. Wer gewerbsmäßig Tiere züchtet oder hält, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Wer diese beantragt, muss Nachweise über die Sachkunde beifügen. Darüber hinaus sind Sachkundenachweise für das gewerbliche Schlachten und Transportieren von Nutztieren zu erbringen. Das Hofgut Neumühle bietet die nachfolgenden Sachkundenachweise an:

 

 

Sachkundenachweis Schlachten

Gesetzliche Grundlage für das gewerbliche Schlachten von Nutztieren ist die Ausstellung eines Sachkundenachweises durch die zuständige Veterinärbehörde (Tierschutzschlachtverordnung vom 3. März 1997). Hierfür ist der Nachweis entsprechender Kenntnisse und Fähigkeiten bezogen auf die Tierart sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren erforderlich. Mit der erfolgreichen Teilnahme an einem zweitägigen Lehrgang am Hofgut Neumühle, der eine theoretische und praktische Prüfung beinhaltet, kann dieser Nachweis erbracht werden.

Am ersten Lehrgangstag werden die fachlichen Grundlagen vermittelt und die Schlachtung eines Schafes demonstriert. Am zweiten Tag erfolgt zunächst die theoretische Prüfung für die Tierarten Rind, Schwein, Schaf und Ziege - auf Wunsch auch für Pferd und Geflügel. Wer den theoretischen Teil besteht und am ersten Lehrgangstag teilgenommen hat, wird zur praktischen Prüfung zugelassen, die am Hofgut Neumühle nur für Schaf und Ziege angeboten wird.


 

Befähigungsnachweis Tiertransport (bisher Sachkundenachweis Tiertransport)

 

Tiertransport

 

Aufgrund der neuen Rechtslage durch die EU-Verordnung Nr.1/2005, die am 5. Januar 2007 in Kraft getreten ist, gibt es auch inhaltliche Änderungen im bisherigen Sachkundenachweis Tiertransport. Unter anderem müssen gewerbliche Transporteure, die Tiere über mehr als 65 km transportieren möchten, ab dem 5. Januar 2008 über einen Befähigungsnachweis verfügen. Das Hofgut Neumühle bietet einen viertägigen Lehrgang gemäß Artikel 17 (2) der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 mit theoretischer und praktischer Prüfung für Fahrer und Betreuer für die Tierarten Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen und Hausschweine an. Da durch die neue Rechtslage auch vermehrt gewerbliche Pferdehalter betroffen sind, diesen Befähigungsnachweis zu erwerben, bietet das Hofgut Neumühle einen gesonderten Lehrgangstag ausschließlich für Pferdehalter an. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, ist bei allen Lehrgängen die Lehrgangsteilnahme verpflichtend. Mit der bestandenen Prüfung kann der Antrag auf die Erteilung eines Befähigungsnachweises bei der zuständigen Veterinärbehörde gestellt werden.


Sachkundenachweis Fernapplikationswaffen, Büchsenschuss & Patronenmunition

Gemeinsam mit dem Landesverband Landwirtschaftliche Wildhaltung mitte-west e.V. wird jährlich im April und im Oktober ein dreiteiliger Lehrgang über vier Tage angeboten. Der erste Teil dient dem Erwerb der Sachkunde für das Narkotisieren von Gehegewild mit dem Betäubungsgewehr und dem Blasrohr. Der zweite Teil dient dem Erwerb der Sachkunde für das ordnungsgemäße Töten (Schlachten) von Gatterwild mittels Büchsenschusses. Der dritte Teil vermittelt die Tierschutzschlacht Verordnung im Gehege welche zum Betäuben und Töten von Tieren vorgeschrieben ist. Inhalte sind Fragen des Veterinärrechts, des Waffenrechts und der Waffentechnik sowie die Anforderungen der Unfallverhütung. In praktischen Übungen wird der Umgang mit Waffen und der Munition (Spritzen und Patronen) vermittelt.

 

Bei erfolgreicher Teilnahme an der theoretischen und praktischen Prüfung kann mit dem von der Prüfungskommission ausgestellten Sachkundenachweis bei der zuständigen Behörde eine Waffenbesitzkarte beantragt werden. 

 

Die Anmeldung erfolgt bei der Landwirtschaftliche Wildhaltung mitte-west e.V. dem Landesverband für Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland www.landwirtschaftliche-wildhaltung.de

 


Sachkundenachweis Pferdehaltung

Durchführung und Inhalte eines Sachkundenachweis Pferdehaltung sind derzeit noch nicht gesetzlich geregelt. Verlangt wird ganz allgemein der Nachweis der Sachkunde. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat jedoch in ihrer Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) die Inhalte und Prüfungsmodalitäten für einen solchen Sachkundenachweis festgelegt und vergibt ein offizielles Zertifikat bei einer erfolgreichen Teilnahme. Gemeinsam mit dem Pferdesportverband Rheinland-Pfalz bietet das Hofgut Neumühle diesen Lehrgang an zwei kurz aufeinander folgenden Wochenenden an. 


weitere: Pferdesportverband LVRP


Sachkundenachweis Schafhaltung

Die Durchführung und Inhalte eines Sachkundenachweise Schafhaltung sind derzeit noch nicht gesetzlich geregelt. Verlangt wird ganz allgemein der Nachweis der Sachkunde. Gemeinsam mit dem Landesverband der Schafhalter Rheinland-Pfalz hat das Hofgut Neumühle einen dreitägigen Lehrgang entwickelt, in dem die Grundlagen der tiergerechten Haltung, Gesundheit, Fütterung, Zucht und Aufzucht von Schafen vermittelt werden. Wer an der Abschlussprüfung teilnehmen will, muss den kompletten Lehrgang besucht haben. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat. Die Lehrgangsteilnahme ist jedoch auch für Personen möglich, die keine Prüfung ablegen möchten.
 
weitere: Landwirtschaftskammer RLP